Gesetze / Gerichtskostengesetz
GKG§ 8 Strafsachen, Bußgeldsachen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 372
Nach Gewicht
- BFH, 31.01.2014 – X E 8/13(Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. - Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO - Zurückweisung der Erinnerung)Zitiert von 7
- OLG Köln, 13.10.2003 – 19 W 50/03Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 06.06.2006 – I-23 W 26/06
- VG Karlsruhe, 13.01.2005 – 6 K 2924/01
- OLG Hamm, 18.02.2002 – 23 W 150/01
- LAG Düsseldorf, 27.11.1997 – 7 Ta 304/97
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.10.2025 – VIII ZR 165/24Gerichtskosten: Niederschlagung der Kosten bei Einlegung der Revision durch einen nicht am BGH zugelassenen RechtsanwaltZitiert von 1
- BGH, 28.10.2025 – VIII ZB 8/25
- BGH, 29.09.2025 – VIII ZB 31/25
372 Entscheidungen zu § 8 GKG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 GKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In Strafsachen werden die Kosten, die dem verurteilten Beschuldigten zur Last fallen, erst mit der Rechtskraft des Urteils fällig. Dies gilt in gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten entsprechend.